Förderung für E-Autos: Beispiele, Vorteile und Tipps
Die Bundesregierung fördert den Kauf von E-Autos mit einem Umweltbonus. Außerdem gibt es steuerliche Vergünstigungen beim Betrieb von E-Autos. Und: Viele Kommunen bevorzugen E-Autos, indem sie kostenlose Parkplätze einrichten oder Durchfahrverbote aufheben.
- Sie wollen wissen, wie hoch der Umweltbonus für Elektroautos ist?
- Sie fragen sich, ob Sie mit einem E-Auto Steuern sparen?
- Möchten Sie klimafreundlicher Auto fahren?
Beim Kauf eines neuen E-Autos erhalten Verbraucher*innen einen „Umweltbonus“ von bis zu 6.000 Euro. Die Höhe dieser Förderung ist davon abhängig, ob es sich um ein rein elektrisches Fahrzeug oder einen Plug-In-Hybrid handelt. Auch der Nettolistenpreis spielt eine Rolle.
Fahrzeugtyp | Nettolistenpreis | Umweltbonus ab 2020 |
---|---|---|
rein elektrisch | bis 40.000 Euro | 6.000 Euro |
rein elektrisch | 40.000 bis 65.000 Euro | 5.000 Euro |
Plug-In-Hybrid | bis 40.000 Euro | 4.500 Euro |
Plug-In-Hybrid | 40.000 bis 65.000 Euro | 3.750 Euro |
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Den Umweltbonus können Sie beim vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Er wird jeweils zur Hälfte vom BAFA und dem/r jeweiligen Autohersteller*in finanziert.
Kann ich mit einem E-Auto Steuern sparen?
Als Käufer*in und Besitzer*in eines E-Autos profitieren Sie von einigen steuerlichen Vorteilen:
1. Keine Kfz-Steuer zahlen
Wird Ihr neues E-Auto erstmals in diesem Jahr (2020) zugelassen, müssen Sie zehn Jahre lang keine Kfz-Steuer dafür zahlen. Im Vergleich zu einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor sparen Sie so im Schnitt insgesamt rund 2.000 Euro.
Die Kfz-Steuer können Sie mit einem Rechner des Bundesfinanzministeriums ermitteln.
2. Steuerfreies Aufladen beim Arbeitgeber
Wenn Sie Ihr E-Auto bei Ihrem/r Arbeitgeber*in aufladen, müssten Sie dies eigentlich als geldwerten Vorteil versteuern. Es ist aber bis Ende 2030 steuerfrei. Gleiches gilt, wenn Sie bei Ihrem/r Arbeitgeber*in zeitweise eine Ladevorrichtung für Ihr E-Auto ausleihen.
3. E-Dienstwagen privat nutzen
Arbeitnehmer*innen, die ihren Elektro-Dienstwagen privat nutzen, erhalten einen Steuervorteil. Während ein Auto mit Verbrennungsmotor mit 1 Prozent des Bruttolistenpreises versteuert werden muss, sind es bei einem E-Auto nur 0,25 Prozent. Das kann im Jahr eine Ersparnis von mehr als 1.000 Euro ausmachen.
Ein Beispiel: Zahlen Sie den Spitzensteuersatz von 42 Prozent und fahren als Dienstwagen einen VW Passat mit Verbrennungsmotor, müssen Sie pro Monat rund 130 Euro Steuern für die private Nutzung zahlen. Bei einem E-Auto der gleichen Preiskategorie sind es nur rund 30 Euro.
Dienstwagen-Fahrzeugtyp | Steuern pro Monat* |
---|---|
VW Passat mit Verbrennungsmotor | rund 130 Euro |
E-Auto, gleiche Preiskategorie | rund 30 Euro |
Ersparnis | 100 Euro |
*angenommener Steuersatz: 42 Prozent
Welche Vorteile haben E-Autos im Alltag?
Der Bund hat Kommunen in der Straßenverkehrsordnung viele Möglichkeiten eingeräumt, um Elektromobilität im Alltag zu fördern . Das heißt: Städte und Gemeinden können Fahrern von E-Autos besondere Privilegien gewähren. Dazu gehört:
- Busspur benutzen
- kostenlos oder günstiger parken
- durchfahren, wo es für andere verboten ist
- E-Auto kostenlos aufladen
Diese Privilegien können von den Kommunen umgesetzt werden – sie müssen es aber nicht.
Damit der/die Fahrer*in eines E-Autos in den Genuss dieser Vorteile kommt, muss das Auto das „E-Kennzeichen“ haben. Das bedeutet, dass auf dem Nummernschild am Ende der herkömmlichen Buchstaben-Zahlen-Kombination ein „E“ steht.
Förderung für Elektromobilität gibt es übrigens nicht nur für E-Autos, sondern zum Beispiel auch für E-Lastenräder. Carsharing könnten eine weitere Möglichkeit für Sie sein, um für noch weniger CO2-Emissionen und mehr Klimaschutz zu sorgen.